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Fahrräder

Fahrpreise für Fahrräder im Kursverkehr gültig ab 1. Januar 2008

Überlinger See und Obersee

Für die Beförderung von Fahrrädern auf dem Überlinger See, Obersee und zwischen Konstanz bis Radolfzell, ist der Bodensee in zwei Entfernungsstufen eingeteilt:

Die Beförderung eines Fahrrades beträgt in der Entfernungsstufe 1 (bis Zone 4) € 3.40, in der Entfernungsstufe 2 (ab Zone 5) € 4.50. Fahrräder von Kindern 6-15 Jahren werden zum 1/2 Preis befördert. Für Tagestouren mit dem Fahrrad gibt es die Möglichkeit, eine Fahrrad-Tageskarte zu lösen. Sie kostet € 6.80 und ist einen Tag lang auf allen fahrplanmäßigen Kursschiffen, ausgenommen der Strecke Insel Reichenau - Schaffhausen sowie Überlingen - Bodman, gültig.  

In Verbindung mit der Saison-Card bietet sich die Fahrrad-Jahreskarte an. Sie kostet € 45,00 und hat die gleiche Geltungsdauer wie die Saison-Card (1 Kalenderjahr). Die Fahrrad-Jahreskarte gilt auf allen fahrplanmäßigen Kursschiffen, ausgenommen der Strecke Überlingen - Bodman und Insel Reichenau-Schaffhausen.Für Mehrtagestouren oder Radfahrgruppen bietet sich eine übertragbare Mehrfahrten-Fahrradkarte an. Bei Entfernungen bis einschließlich Zone 4 wird 1 Feld, ab Zone 5 werden 2 Felder je Rad entwertet. Für Fahrräder von Kindern 6-15 Jahren wird unabhängig von der Tarifzone 1 Feld entwertet. Die Mehrfahrten-Fahrradkarte beinhaltet 20 Felder und kostet € 32.-. Die Mehrfahrten-Fahrradkarte gilt jeweils nur für die einfache Strecke, für die auch der Fahrausweis gilt.

Untersee und Rhein

Die Mitnahme eines Fahrrades kostet:

  • auf der Strecke Konstanz - Insel Reichenau - Radolfzell € 4.50
  • auf der Strecke Insel Reichenau – Radolfzell € 3.40

Auf der Strecke der Schweizerischen Schiffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein zwischen der Insel Reichenau und Schaffhausen gelten gesonderte Bedingungen. Fahrräder können auf dieser Strecke aufgrund der Bauart der Schiffe nur bedingt zur Beförderung aufgenommen werden. Die Beförderungspreise für diese Route können unter Telefon 0041/ 52 / 634 08 88 erfragt werden. Im Einzelnen gelten die Bestimmungen im Bodensee-Personentarif (BP)